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   OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09   

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https://dejure.org/2009,15399
OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,15399)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,15399)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,15399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 107 Abs. 3 S. 1 a.F.
    Rechtsfolgen einer Verletzung der Rügeobliegenheit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtzeitige Rüge der Verletzung der Vorabinformationspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.07.2009 - VK 2 LVwA LSA-15/09
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.10.2009 - 1 Verg 5/09
    1 Verg 5/09 OLG Naumburg VK 2 LVwA LSA 15/09 2. Vergabekammer verkündet am: 29. Oktober 2009 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gez.

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2009, VK 2 LVwA LSA 15/09, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2009, VK 2 LVwA LSA 15/09, aufzuheben und.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Soweit das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Verg 5/09, BeckRS 2010, 01733) dies für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 (BGBl. I 2009, 790) anders bewerten wollte, ist dies aufgrund der nachfolgenden Gesetzesänderungen überholt (vgl. Dreher, in: Dreher/Marotzke, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 2. Aufl., § 101b GWB Rn. 38).
  • OLG Jena, 24.09.2014 - 2 Verg 3/14

    Wirksamkeit des Zuschlags

    (4) Die Versäumung der Rügefrist für die Geltendmachung einer Verletzung der Vorabinformationspflicht (in Bezug auf die Benennung des obsiegenden Bieters) hat über die Präklusion der vorgenannten Rüge hinaus zur Folge, dass ein Zugang zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren mit dieser und mit anderen Rügen nicht mehr gegeben ist (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 Verg 5/09 -, juris).
  • OLG München, 13.08.2010 - Verg 10/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuschlagserteilung unter Verstoß gegen die

    27 3. Da der Antragstellerin keine Obliegenheitsverletzung bezüglich der Rüge der verfrühten Zuschlagserteilung gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB zur Last fällt, kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob § 101 b Abs. 2 GWB als eine § 107 Abs. 3 GWB verdrängende Sonderregelung anzusehen ist oder ob die letztgenannte Vorschrift neben § 101 b Abs. 2 GWB (Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 29.10.2009, 1 Verg 5/09) anwendbar ist.
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 VK LSA 44/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Fristgemäße Rügeobliegenheit einer

    Hieraus folgt wiederum, dass es der Antragstellerin nicht möglich ist, in zulässiger Weise die weiteren von ihr geltend germachten Vergabeverstöße (wie fehlerhafte Eignungsprüfung, Unterkostenangebot der Beigeladenen, nicht vergleichbare Angebote und fehlerhafte Dokumentation) zum Gegenstand dieses Verfahrens zu machen (OLG Naumburg vom 29.10.2009, 1 Verg 5/09 Rd. 46).
  • VK Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - VK 1-4/19

    Unvollständige Vorabinformation ist binnen 10 Kalendertagen zu rügen!

    Sie schließen sich nicht gegenseitig aus (OLG Rostock, Beschl. v. 22.10.2010, 17 Verg 5/10; OLG Naumburg, Beschl. v. 29.10.2009, 1 Verg. 5/09, zur Vorgängerregelung § 13 Abs. 6 VgV a.F.; Wagner in: Langen/Bunte, Kartellrecht Kommentar, Band 1, Deutsches Kartellrecht, 13. Aufl., § 135 GWB, Rn. 16; Maimann in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 135 GWB, Rn. 32 ).
  • VK Sachsen-Anhalt, 07.09.2017 - 2 VK LSA 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entstehung der Rügeobliegenheit

    Zu Recht stelle weiterhin das Oberlandesgericht Naumburg darauf ab, dass zur Kenntnis das Wissen von denjenigen Tatsachen gehöre, aus denen sich der geltend gemachte Vergabeverstoß ergebe (vgl. OLG Naumburg vom 29.10.2009, Az. 1 Verg 5/09).
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